Ihr Tipp, Ihre Provision

Weitersagen lohnt sich – sichern Sie sich Ihre Tippgeber-Prämie!

Sie kennen jemanden, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte? Dann geben Sie diesen Tipp an uns weiter und sichern Sie sich Ihre Provision für jede erfolgreiche Vermittlung, die auf Ihren Tipp zurückgeht.

Wenden Sie sich diesbezüglich an uns per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind Angaben zum Immobilieneigentümer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Wir setzen uns mit dem Eigentümer in Verbindung und berufen uns auf Ihre Empfehlung. Ab hier heißt es für Sie als Tippgeber eigentlich nur noch warten: Wir informieren Sie natürlich darüber, ob ein Auftrag seitens des Eigentümers zustande gekommen ist. Sobald es zu einem erfolgreichen Abschluss kommt, überweisen wir Ihnen als Dank Ihre Tippgeber-Prämie.

Interesse geweckt? Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Voraussetzungen

  • Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des/der Eigentümers/Eigentümerin.
  • Der/die Eigentümer/in ist/sind uns bisher unbekannt und nicht in unserem System hinterlegt.
  • Der/die Eigentümer/in schließt/schließen einen exklusiven Makleralleinauftrag mit GK Immobilien ab.
  • Innerhalb von 12 Monaten nach Abgabe Ihres Tipps kommt es zum Abschluss eines durch GK Immobilien courtagepflichtig vermittelten, rechtskräftigen Kauf- oder Mietvertrag.
  • Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem/der Eigentümer/in (z.B. Mandantschaft Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater etc.).
  • Der Tipp erfolgt rechtmäßig und geht nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurück.

Wichtige Hinweise

  • Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
  • Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
  • Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist.
  • Hinweis für Personenkreise, die einem Standesrecht unterliegen, z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater etc.: Wir weisen vorsorglich und ausdrücklich darauf hin, dass vorstehendes Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden/Mandaten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist Tippgeberprovisionen zu berechnen. Selbstverständlich freuen wir uns auch über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Tippgeber-Prämie zustande kommt.
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