Der Energieausweis für Ihre Immobilie
Rechtlich immer auf der sicheren Seite, denn grundsätzlich gilt: Kein Verkauf und keine Vermietung ohne Energieausweis!

Der Energieausweis gibt die energetische Beurteilung einer Immobilie und ihre errechnete Energieeffizienz an. Er enthält Informationen über den Energieverbrauch der gesamten Nutzfläche des Gebäudes und ermöglicht die Unterscheidung von Immobilien in verschiedene Energieeffizienzklassen. Ob ein Haus also eher ein „Energiefresser“ oder eine „Spardose“ ist, verrät der Energieausweis. Er macht die energetische Qualität von Gebäuden – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten – transparent. So können auch Käufer und Mieter ohne Baufachkenntnisse abschätzen, ob tendenziell eher hohe oder niedrige Energiekosten zu erwarten sind.

Seit den verschiedensten Novellierungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und zuletzt der Überführung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten verschärfte Regelungen beim Thema Energieausweis. In diesem Zusammenhang gilt es für Immobilienverkäufer oder -vermieter einiges zu beachten: So muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden und die Energiedaten bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden, ansonsten drohen hohe Bußgelder.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis kann ausgestellt werden für:

  • Häuser mit 5 oder mehr Wohnungen
  • Häuser mit Bauantragsstellung nach dem 31.10.1977
  • Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis erfordert eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes.

Der bedarfsorientierte Energieausweis kann für jedes Haus ausgestellt werden und muss erstellt werden, wenn keine der genannten Bedingungen erfüllt wird oder keine/nicht ausreichende Verbrauchswerte vorliegen.

Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind, sollte ein gültiger Energieausweis immer von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden: Energieberater, Architekten, Schornsteinfeger sowie staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker und Handwerksmeister, deren Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst. Bei Mehrfamilienhäusern, für die eine Hausverwaltung beauftragt wurde, wird diese Ihnen den passenden Energieausweis zur Verfügung stellen.

Wie viel kostet ein Energieausweis?

Ein Energieausweis kostet je nach Art und Anbieter üblicherweise zwischen 100 € und 500 €. Beide Ausweisarten unterscheiden sich jedoch erheblich in Bearbeitungsaufwand und Kosten. Der verbrauchsbasierte Energieausweis ist aufgrund des geringeren Bearbeitungsaufwands mit bis zu 100 Euro die günstigere Variante. Das Erstellen eines Bedarfsausweises hingegen ist deutlich aufwendiger, vor allem, wenn dieser durch einen Energieberater bei einer Vor-Ort-Begehung ausgestellt wird. Hierbei ist mit Kosten zwischen 300 und 500 Euro zu rechnen. Die Kosten für einen Energieausweis sind jedoch nicht gesetzlich geregelt und können bei den verschiedenen Anbietern variieren.

In Zusammenarbeit mit unseren Energieberatern erstellen wir Ihnen in kurzer Zeit (falls nicht bereits vorhanden) einen vorschriftsmäßigen Ausweis. Sollten Sie sich für einen Verkauf Ihrer Immobilie mit GK Immobilien entscheiden, ist dieser für Sie sogar kostenlos.

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